Die Annahme von Aufträgen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Preise / Rechnungsstellung
Von unserer Preisliste abweichende Preise bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Ohne besondere Preisvereinbarung gelten unsere Listenpreise.
Lieferung an Passanten und unbekannte Besteller werden nur gegen Barzahlung ausgeführt. Für regelmäßige Besteller mit einem zur Kontoeröffnung rentablen Umsatz erfolgt die Rechnungsstellung nach Vereinbarung. Der Auftraggeber ist für die Bezahlung der erteilten Aufträge in jedem Falle haftbar, auch wenn diese an Dritte verrechnet werden müssen. Zahlung erbitten wir, wenn nicht anders vereinbart, prompt netto nach Rechnungserhalt.
Bei Fakturen bis 20,00 € Nettowert erfolgt ein Regiezuschlag in Höhe von 4,00 €. Diesen Zuschlag sparen Sie durch BARZAHLUNG.
Die Berechnung erfolgt nach m² oder lfdm. Verrechnung laut Preisliste. Mehr und Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflagen können nicht beanstandet werden.
2. Urheberrecht
Der Kunde erklärt, Inhaber aller Rechte (Eigentums-, Urheberrecht, etc.) an der für ihn zu vervielfältigenden Vorlage bzw. Berechtigter zur Vervielfältigung/Reproduktion des für ihn zu bearbeitenden Materials zu sein und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Vervielfältigungen, etc. dennoch entstehen können, die Haftung.
Geldscheine, Briefmarken, Ausweisdokumente, etc. vervielfältigen wir nicht im Maßstab 1:1 und nicht in Farbe. Ebenso nehmen wir nicht Abdeckungen und Änderungen an Dokumentenvorlagen vor.
3. Lieferung
a) Liefertermine/Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden, ansonsten gelten hierzu gemachte, nichtschriftliche Angaben nur annähernd. Die Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand auf den Weg gebracht oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
Für ein Verschulden unserer Lieferanten stehen wir nicht ein.
b) Der Kunde hat erst nach Ablauf von fünf Werktagen nach einem verbindlich vereinbarten Liefertermin das Recht, eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung im Sinne von § 326 BGB zu setzen. Der Käufer/Auftraggeber als auch wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verlängerung der Lieferzeit darüber hinaus aus einem der vorstehenden Gründe mehr als drei Monate beträgt. Dem Käufer/Auftraggeber stehen sonstige und weitergehende Ansprüche bei Überschreitung der Lieferfrist nicht zu.
c) Sollte der Kunde aufgrund von Verzögerungen in der Auftragsbearbeitung durch uns Schadensersatzansprüchen Dritter ausgesetzt sein, haften wir dafür nur insoweit, als uns hinsichtlich der Verzögerungen grobes Verschulden oder Vorsatz vorzuwerfen ist.
d) Ein dem Kunden für den Fall des Leistungsverzuges unsererseits oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserfüllung zustehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung beschränkt sich bei einfacher Fahrlässigkeit unsererseits auf max. 10% des vereinbarten Herstellungspreises.
4. Versand
a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. Ansprüche wegen der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit unsererseits nicht geltend gemacht werden.Das gleiche gilt, wenn Abholung durch den Kunden vereinbart war und dieser auf die Ausstellung der Empfangsbestätigung verzichtet hatte.
b) Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Kunden, sofern nicht die Auslieferung durch von uns Beauftragte oder eigene Boten vereinbart wurde. Beim Versand werden Verpackungskosten (Kosten für Verpackungsmaterial, Verpackungszeit, etc.) gesondert berechnet.
5. Gewährleistung
a) Trotz größter Sorgfalt bei der Auftragsausführung möglicherweise auftretende Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tonwertwiedergabe und dgl. werden vom Kunden als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird von uns nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit unsachgemäße Beratung oder Produktion verschuldet sind. Bei Aufzieh-, Versiegelungs-, sowie Laminierarbeiten gilt: Materialbedingte Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen nicht zur Reklamation. Das Endprodukt kann sich mit der Zeit sowie unter dem Einfluß von Licht, Wärme, Chemikalien, usw. verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
b) Beanstandungen wegen offensichtlicher Fehler werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Soweit die Ware mangelhaft ist, leisten wir Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen/Ersatzlieferungen sind zulässig. Soweit allerdings auch die zweite Nachbesserung/Ersatzlieferung fehlschlägt, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
c) Für Verlust oder Beschädigung von an uns übergebenen Originalen/Vorlagen wird Ersatz im Einzelfalle bis zum Betrag von höchstens Euro 15.000,- nach Maßgabe des seitens des Wirtschaftsverbandes Kopie & Medientechnik e.V. abgeschlossenen Versicherungsvertrages geleistet. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen.Eine Haftung des Wirtschaftverbandes Kopie & Medientechnik e.V. wird nicht begründet. Schadensfälle an Originalen/Vorlagen sind uns binnen drei Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich mitzuteilen.
d) Sämtliche Laminier- und Einschweißarbeiten von Orginalen oder bereitgestellten Unterlagen werden ausschließlich auf Auftraggeberrisiko angenommen!
6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Kunde gegen den Dritten hat.
7. Zahlung
Rechnungen sind sofort zahlbar bei Erhalt der Ware ohne jedweden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach der zweiten Mahnung, entfallen eingeräumte Rabatte/Boni und es gelten unsere Listenpreise. Müssen Rechnungen umgeschrieben werden aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, so wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von Euro 10,- je Rechnung gesondert berechnet. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so können wir Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Der Besteller ist nicht berechtigt, mit Forderungen gegenüber uns aufzurechnen.
8. Verzugszinsen/Mahnkosten
Für den Fall verspäteter Zahlung behalten wir uns vor, ab dem 8. Tag ab Rechnungsdatum Verzugszinsen in Höhe von 8% über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechen. Bei Zielüberschreitung (30 Tage) sind wir berechtigt für erforderliche Mahnungen eine Mahngebühr von € 7,50 zu erheben.
9. Haftung für nicht abgeholte Originale
Für Originale/Vorlagen, die nicht innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen.
10. Verarbeitung elektronischer Daten
a) Vor Auftragsannahme ist das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden sollen, zweifelsfrei zu klären. Ergibt es sich, daß wir ein Datenformat bearbeiten sollen, bei welchem bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein von uns bearbeitbares Datenformat Abweichungen auftreten können,dann muß eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie wir sie vom Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten für die Ausgabe (Drucker, Plotter, Digitalkopierer) aufbereitet erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, daß wir das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleiten. Stellen wir einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichten wir den Kunden. Sollen wir den Mangel beseitigen, dann wird dem Kunden die zusätzlich aufgewendete Bearbeitungszeit berechnet.
b) Der Kunde erklärt, daß die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwerts gehaftet.Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten Archivierungsvertrag zu regeln. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
c) Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zur Festlegung des Auftragsvolumens sind für uns verbindlich. Die vom Kunden übermittelten Informationen bezüglich des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform.
d) Der Kunde trägt die Kosten für von ihm veranlaßten beziehungsweise technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlaßte Datenübertragungen (z.B. per ISDN) und bei der Datenübermittlung per Internet auch unsere Providerkosten.Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten unsererseits erforderlich werden, dann trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten.
e) Für Datenverluste aufgrund von Übertragungsfehlern innerhalb des Scannvorgangs wird nur gehaftet, soweit uns grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last zu legen ist.
f) Erfolgt eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des übergebenen Materials durch uns, wird der Kunde darauf hingewiesen, daß wir gemäß § 7 UrhG Urheber des erstellten Werkes werden. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt uns vorbehalten.
g) Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten (Plotter, Drucker, Digitalkopierer) bei uns und dem Kunden können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Kunde eine Testausgabe zur Freigabe, sofern uns aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich und hatte der Kunde bei Farbabweichungen auch keine Andruckprobe mitgeliefert, dann trägt er das Risiko der Abweichungen und hat zusätzlich die erforderlichen Korrekturarbeiten zu vergüten.
Wird dem Kunden als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreifeerklärung vorgelegt oder legt der Kunde dem Auftrag Vorlagen (z.B. Computer-Ausdruck, Digital-Proof) zugrunde, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren und Witterungseinflüsse bedingt sind.
Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muß vom Kunden ein zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden. Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung (z.B. ISDN) außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, übernehmen wir dafür keine Gewährleistung.
h) Soweit wir dem Kunden den Zugriff auf eine bei uns angelegte Mailbox ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde:
a) den Zugang zweckbestimmt und sachgerecht zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
b) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
c) dem Auftragnehmer erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilen.Für Schäden, die uns oder Dritten durch mißbräuchliche oder rechtswidrige Handlung durch den Kunden in Verbindung mit den Mailboxdiensten entstehen, haftet allein der Kunde.
i) Der Kunde wird gemäß Art. 33 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß wir seine Anschrift und Daten maschinell speichern und verarbeiten. Wir stehen dafür ein, daß alle Personen, die diese Daten verarbeiten, mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vertraut sind. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass per Internet übermittelte Daten nicht vor den Zugriffen Dritter geschützt sind.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Scheckklagen, ist Freising.
12. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, soweit solche fehlen, eine der geltenden Rechtsauffassungen folgende Regelung.